Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Andrea Plaschzug, Akd. BO
Tobelbaderstraße 14b
8141 Premstätten
Mail: andreas.skisecondhand@gmail.com
Homepage: www.andreas-ski-secondhand.at
Tel: +43 (0) 6503827802
UID: U72903236
- Allgemeine Bestimmungen
- Andrea Plaschzug, Akd. BO, (im Folgenden „das Unternehmen“) erbringt all ihre Leistungen (Verleih bzw. Verkauf) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht das Unternehmen somit ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Unternehmen bedarf es nicht.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten ABG nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ungültig gewordenen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken.
- Vertragspartner
- Das Unternehmen verkauft seine Waren in der Regel ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die beim Verkäufer eine/n Bestellung/Kauf abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er Verbraucher ist und die Ware nicht zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt.
- Sollte der Kunde die Ware als Unternehmer erwerben, so erfolgt der Verkauf der Ware bei gebrauchten Sachen – abweichend von Punkt 6 – unter Ausschluss der Gewährleistung. Des weiteren wird bei derartigen Rechtsgeschäften mit Unternehmern auch ein allfälliger Schadenersatz wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit sowie Irrtum und Verkürzung über die Hälfte gemäß § 351 UGB ausgeschlossen.
- Leistungsumfang
- Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von vornehmlich gebrauchten und teilweise neuen (ungebrauchten) Wintersportartikeln für Damen, Herren und Kinder, nämlich sowohl Ausrüstung (Helme, Skibrillen, Skischuhe, Eislaufschuhe, Ski und Stöcke udgl.) als auch Bekleidung (Skijacken, Skihosen, Funktionswäsche, Accessoires udgl.).
Das Unternehmen kauft darüber hinaus gebrauchte und neuwertige Wintersportartikel, die sich in einem gepflegten, sauberen und sehr guten Zustand befinden, von Kunden an.
- Grundsätzlich vom Ankauf durch das Unternehmen ausgeschlossen sind defekte, mangelhafte oder verschmutzte Artikel.
Durch die Zusendung oder Vorlage von Waren, die den obigen Annahmerichtlinien entsprechen, entsteht noch keine Ankaufsverpflichtung des Unternehmens. Das Unternehmen prüft die Ware nach ankaufs- und verkaufsrelevanten Kriterien und behält sich ausdrücklich vor zu entscheiden, ob ein Angebot bzw. ein Ankauf erfolgt oder nicht.
Sämtliche zum Ankauf angebotenen Artikel werden vom Unternehmen nach verkaufsrelevanten Kriterien bewertet; hierbei spielen die Marke, der Zustand, das Alter sowie die Aktualität und die aktuelle Nachfrage eine Rolle.
- Das Unternehmen überprüft die angekaufte und zum Verkauf angebotene Ware in Form einer äußerlichen Sichtprüfung, ob es sich dabei um Originalware oder Plagiate handelt. Weitere Maßnahmen sind durch das Unternehmen nicht geschuldet.
- Das Unternehmen bietet folgende Leistungen an:
- Verleih von Sportgeräten gemäß Punkt 5., wobei der Skiverleih ausschließlich mit elektronischer Bindungseinstellung angeboten wird. Daher muss der Kunde entweder seinen eigenen oder gleichzeitig gekauften Skischuh zur Bindungseinstellung mitbringen bzw. übergeben oder die elektronische Bindungseinstellung bei einem externen Fachmann auf dessen Kosten und Haftung hin vornehmen lassen.
- Ankauf von Sportartikeln bzw. Sportgeräten, wobei beim Ankauf von Skiern dies wahlweise mit oder ohne elektronischer Bindungseinstellung angeboten wird.
- Angeboten wird auch die bloße elektronische Bindungseinstellung von Skiern. Diesfalls muss der Kunde seine eigenen bzw. gekauften Schuhe zur Bindungseinstellung zum Unternehmen mitbringen.
- ZUM VERTRAGSABSCHLUSS IM GESCHÄFT DES UNTERNEHMENS
- Die Darstellung der Waren im Geschäft des Unternehmens stellt kein rechtlich bindendes Angebot von dem Unternehmen dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot für die Waren zu stellen.
- Das Unternehmen akzeptiert als Zahlungsmittel im Geschäft entweder die Vorab-Barzahlung oder die Bankomatzahlung.
- VERLEIH
- Allgemeines und Vertragsabschluss
- Das Unternehmen bietet darüber hinaus einen saisonalen/wöchentlichen/dreitägigen Verleih von Skier, Skischuhen, Stöcken, Snowboards, Snowboardschuhen, Helmen, Langlaufskier, Langlauf-schuhen und Langlaufstöcken, Tourenski, Tourenskischuhe sowie Protektoren an.
- Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und dem Unternehmen mit Vorauszahlung des gesamten Mietpreises durch den Mieter für die Mietperiode zustande. Bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises erfolgt daher keine Herausgabe des Mietgegenstandes durch das Unternehmen. Sollte davon abweichend das Unternehmen im Ausnahmefall das Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich an andere Bedingungen knüpfen – sodass dieser etwa schon durch bloße Übergabe des Mietgegenstandes zustande kommt – gilt dieser ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte abweichende Vorschlag als vereinbart.
- Als Sicherheitsleistung für die Übergabe von Verleihgegenständen hat der Kunde einen amtlichen Lichtbildausweis im Original zu übergeben.
- Auch in den Fällen höherer Gewalt, Pandemien, Einschränkungen aufgrund staatlicher bzw. behördlicher Anordnungen in Bezug auf Personenverkehr und/oder Reisetätigkeiten, insbesondere auch ungünstige Witterungsbedingungen, bleibt die Mietzinszahlungspflicht in voller vereinbarter Höhe aufrecht.
- Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies dem Unternehmen vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die allenfalls zur Individualisierung des Verleihgegenstandes erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers bekanntzugeben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Körpergröße, Gewicht, sportliche Fähigkeiten etc.). Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als dem bekanntgegebenen Nutzer zu überlassen.
- Skischuhe werden vom Unternehmen an die Skibindung angepasst. Die Mietgegenstände entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der Ö-Normen ISO 11088 und 13993. Eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung des Verleihgegenstandes nach ISO/Ö-Norm an die Voraussetzungen des Kunden bzw. Nutzers werden jedoch nicht vorgenommen. Der Verleihgegenstand wird vom Unternehmen an die vom Kunden bzw. Nutzer bekanntgegebenen Daten betreffend körperlicher Eignung und sportlicher Fähigkeiten nach den allgemeinen Erfahrungswerten mit der elektronischen Bindungseinstellungsmaschine eingestellt.
- Beim Skiverleih muss der Kunde die elektronische Bindungsprüfung gemäß Ö-Norm ISO 11088 um einen Preis von € 12,00 inkl. USt vor Ort im Unternehmen vornehmen.
- Allgemeines und Vertragsabschluss
Beim Ski- bzw. Tourenskiankauf kann der Kunde die elektronische Bindungsprüfung gemäß Ö-Norm ISO 11088 um einen Preis von € 12,00 inkl. USt vor Ort im Unternehmen vornehmen lassen. Diesfalls muss der Kunde seine eigenen bzw. angekauften Skischuhe bzw. Tourenskischuhe zur Bindungseinstellung mitbringen bzw. übergeben. Diesfalls ist das Unternehmen frei von jeglicher Haftung. Sollte der Kunde keine elektronische Bindungsprüfung im Unternehmen vornehmen lassen, muss er diese auf eigene Kosten bei einem externen Fachmann vornehmen lassen.
- Absicherungspaket:
Der Verleihgegenstand (Ski oder Ski-Set) wird vom Unternehmen gegen Bruch und Diebstahl versichert. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Bruchs oder Diebstahls den für den jeweiligen Verleihgegenstand pauschalierten Schaden verschuldensunabhängig zu leisten.
Dieser beträgt
- bei Kindern/Jugendlichen:
- Für Ski bei Kindern € 60,00
- Für Ski bei Jugendlichen € 90,00
- Für Snowboards bei Kindern € 50,00
- Für Snowboards bei Jugendlichen € 70,00
- Für Skischuh gebraucht K/J € 20,00
- Für Skischuh NEU K/J € 50,00
- bei Erwachsenen:
- Für Ski bei Erwachsenen NEU € 150,00
- Für Ski bei Erwachsenen gebraucht € 80,00
- Für Snowboards bei Erwachsenen € 80,00
- Für Skischuh NEU bei Erwachsenen € 90,00
- Für Skischuh gebraucht bei Erwachsenen € 40,00
Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und ehestmöglich spätestens binnen 7 Tagen ab der Information der pauschalierten Schadenersatzleistung zu bezahlen.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Unternehmens gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24 Stunden ab erster Aufforderung durch das Unternehmen zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlustes oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadensverursachers.
Für den Fall, dass der Kunde die ihm aufgrund dieser Verleihbedingungen obliegenden Verpflichtungen zur Durchsetzung der Ansprüche des Unternehmens erforderlichen Maßnahmen nicht setzt, hat der Kunde dem Unternehmen den Zeitwert des Verleihgegenstandes zu ersetzen.
Im Gegenzug dazu ist der Kunde verpflichtet, im Zuge des Abschlusses des Verleihvertrages pro Skiverleih bzw. Snowboardverleih einen Pauschalbetrag von € 15,00 inkl. USt für dieses Paket zu bezahlen.
- Die gemieteten Artikel sind vom Kunden bis Saisonende, spätestens jedoch zum 31.03. des jeweiligen Jahres der jeweiligen Skisaison zurückzugeben.
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Haftung
- Der Mietgegenstand ist vom Kunden ausschließlich entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt zu benutzen.
- Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt und wird eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Mietgegenstand ist nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert.
Bei Beschädigung oder Diebstahl der Mietgegenstände ist die Differenz zwischen Restwert und Mietpreis zu erstatten.
Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall die Vorlage einer polizeilichen Anzeige durch den Kunden erforderlich. Bei Nichtvorlage der polizeilichen Anzeige ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Kunde die Reparaturkosten zu zahlen. Sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, hat der Kunde den Zeitwert des Produktes zu ersetzen.
- Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Kunden entstehen.
- Beim Verleih von Skiern erfolgt eine Bindungseinstellung auf Basis einer elektronischen Bindungseinstellungsmaschine. Das Unternehmen ist eine seitens des VSSÖ geprüfte Bindungsprüfstelle mit entsprechender Zertifizierung.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde binnen einer Woche ab Kauf noch vor dem ersten Gebrauch eine Bindungseinstellung bei einem zertifizierten externen Fachmann beauftragt und vornehmen lässt sowie diesbezüglich eine Bestätigung bzw. einen Beleg dieses Fachgeschäftes hinsichtlich Unbrauchbarkeit und/oder eines Defekts an der Bindung im Unternehmen erlegt, haftet das Unternehmen für einen allfälligen, bei Vertragsabschluss schon bestandenen Bindungsdefekt. Diesfalls besteht ein Anspruch des Kunden auf Rückabwicklung.
- Gewährleistung, Verjährung und Haftung
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
- Gewährleistung Neuwaren betreffend: Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Das Unternehmen gewährleistet, dass die verkaufte Neuware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
- Gewährleistung Gebrauchtwaren betreffend: Sämtliche Artikelbeschreibungen beschreiben den jeweiligen Zustand des Artikels nach bestem Wissen und Gewissen. Da es sich jedoch um Gebrauchtwaren handelt, sind Alterserscheinungen in Form von Rissen und Farbabplatzern oder ähnlichem zum Teil vorhanden. Grobe Mängel werden jedoch in der Artikelbeschreibung angeführt.
- Für alle Kategorien gilt: Der Kunde hat die Ware vor bzw. spätestens unverzüglich nach Übergabe auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden, andernfalls entfällt die Gewährleistung für diesen Mangel.
- Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ist bei gebrauchten Sachen begrenzt auf ein Jahr.
- Das Unternehmen überprüft die angekaufte und zum Verkauf angebotene Ware in Form einer äußerlichen Sichtprüfung, ob es sich dabei um Originalware oder Plagiate handelt. Weitere Maßnahmen sind durch das Unternehmen nicht geschuldet.
- Beim bloßen Verkauf von Skiern erfolgt keine Bindungseinstellung. Diese ist vielmehr noch vor dem ersten Gebrauch durch den Kunden nach Kauf der Ware in einem zertifizierten Fachgeschäft gesondert und auf eigene Kosten vornehmen zu lassen.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde binnen einer Woche ab Übergabe der Ware noch vor dem ersten Gebrauch eine Bindungseinstellung durch ein zertifiziertes Fachgeschäft beauftragt bzw. vornehmen lässt und eine Bestätigung dieses Fachgeschäftes hinsichtlich Unbrauchbarkeit und/oder eines Defekts an der Bindung erlegt, haftet das Unternehmen für einen allfälligen, bei Vertragsabschluss schon bestandenen Bindungsdefekt. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kunde einen Nachweis über die spätestens binnen einer Woche ab Vertragsabschluss erfolgte Bindungseinstellung von einem Fachgeschäft dem Unternehmen gegenüber erbringt.
- Die Überprüfung durch das Unternehmen führt nicht dazu, dass ein Kunde Haftungsansprüche gegen das Unternehmen geltend machen kann. Es handelt sich bei der Überprüfung nicht um eine Tätigkeit im Rahmen eines Vertrags mit Schutzwirkung oder zugunsten Dritter.
- Gelegentlich wird seitens des Unternehmens außerhalb des Firmensitzes ein sogenannter „Skibazar“ abgehalten. Im Rahmen des Ankaufs von Skiern und Tourenskiern anlässlich des sogenannten „Skibazars“ wird seitens des Unternehmens keine Bindungseinstellung angeboten und durchgeführt, wodurch es dem jeweiligen Kunden obliegt, für eine ordnungsgemäße Bindungseinstellung selbst auf seine Kosten bei einem externen Fachmann Sorge zu tragen. Jegliche Haftungen in diesem Zusammenhang werden seitens des Unternehmens hinsichtlich der bei einem „Skibazar“ angebotenen Ware und Verkauf ausgeschlossen.
- Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz hinsichtlich leichter Fahrlässigkeit sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.
Der Ersatz von Schäden ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Unternehmens begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden, soweit gesetzlich zulässig, für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.
- Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
- Es werden keinerlei Haftungen übernommen bei unsachgemäßem Gebrauch.
- Die angebotenen Waren können altersbedingt zum Teil nicht den modernen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Datenschutz
- Das Unternehmen erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Das Unternehmen beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird das Unternehmen Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
- Der Kunde erklärt, dass all seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, jede für das Unternehmen relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer unverzüglich an das Unternehmen zu melden. Der Kunde hält das Unternehmen für die Unterlassung einer solchen fristgerechten umgehenden Änderungsmeldung schad- und klaglos.
- Ohne die Einwilligung des Kunden wird das Unternehmen Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
- Nähere Informationen finden sich auf unserer Datenschutzerklärung, welche unter www.andreas-ski-secondhand.at abrufbar ist.
- Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie internationale Verweisungsnormen werden ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam und/oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betroffenen Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächstem kommen. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens von Vertragslücken.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Unternehmen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Bei Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes.